Schweiz per Rad“



Neues zum Buch

Buchabschnitt „Das Reisen“

Informationen: Das Schweizerische Fremdenverkehrsamt ist unter den Adressen www.switzerlandtourism.ch und www.schweizferien.ch im Internet erreichbar; beide Adressen führen auf die gleichen Seiten.

Anreise
Die schweizerische Nachtwagengesellschaft CityNightLine (eine 100%-ige Tochter der Deutschen Bahn!) unterhält fahrradfreundliche Verbindungen von Deutschland in die Schweiz ab Berlin, Hamburg, Dresden und Amsterdam mit zahlreichen Zwischenstopps nach Basel und Zürich. Jeder Nachtzug führt einen speziellen Fahrradwagen für 40 Räder mit sich. Komfort und Preise reichen vom schlichten Ruhesessel bis zum Erste-Klasse-Single-Schlafwagenabteil; das DB-Preissystem findet ebenfalls Anwendung. Näheres im Internet unter www.citynightline.ch bzw. www.nachtzugreise.de.

Geld bzw. Service
Eurocheques können seit 1.1.2001 in der Schweiz nicht mehr zum Bargeldbezug bei Banken eingesetzt werden; als Ersatz dient die EC-Karte (an Geldautomaten).
Das deutsche Postsparbuch kann zum Geldabheben im Ausland generell nicht mehr eingesetzt werden. Wohl aber gibt es Bares an Geldautomaten mit Hilfe der Postbank-SparCard; die ersten Abhebungen im Jahr sogar gratis.

Telegrafische Postanweisungen bietet die Deutsche Post seit Juni 2000 nicht mehr an, statt dessen den „Minutenservice“ von Western Union (s.u.).
Wenn es mal furchtbar eng ist, lässt sich Bargeld innerhalb von 30 Minuten in die Schweiz transferieren. Diesen nicht ganz billigen Service bietet Western Union für 150 Länder an. Ausgezahlt wird der Betrag bei einer Agentur vor Ort in Landeswährung. Weltweit arbeitet Western Union mit mehr als 25.000 Agenturen zusammen. Wichtigster Partner von Western Union ist in Deutschland die gute alte Post. Hier können Sie Ihren Auftrag erteilen und Infos einholen.

Service
Krankenversicherung: Seit 1.7.2002 müssen EU-Bürger die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten nicht mehr vorbezahlen, sofern sie einen entsprechenden Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse bzw. die europäische Kankenversicherungskarte vorweisen können.

Fahrrad: In der Schweiz sind batterie- bzw. akku-betriebene Beleuchtungen den Dynamobeleuchtungen rechtlich gleichgestellt. Kein Dynamo-Zwang!

Falls Sie weitere Korrekturen zu diesem Buch haben, schicken Sie bitte eine eMail an:
kontakt@kettler-verlag.de.

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